Terms & Conditions

  1. Vertragsumfang und GĂĽltigkeit

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Vereinbarungen, Erklärungen oder sonstigen rechtsverbindlichen Handlungen von communication studio. AGB des Auftraggebers oder Verweise auf diese gelten auch ohne ausdrücklichen Vorbehalt von communication studio nicht.  Änderungen oder Abweichungen der AGB sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich schriftlich durch Vertretungsbefugte von communication studio bestätigt werden. Die aktuelle Version der AGB kann unter www.communication-studio.com/agb/ eingesehen werden.

  1. Zustandekommen des Vertrages

Der Vertrag mit communication studio kommt durch Annahme oder ErfĂĽllung zustande, die Annahme eines Anbotes von communication studio kann schriftlich, per Telefax, online oder per E-Mail erfolgen.

Bei Annahme durch Erfüllung gilt für den Beginn des Fristenlaufes bei vereinbarter Mindestvertragsdauer oder für den Zeitraum des Kündigungsverzichts u.ä. als Beginn des Fristenlaufs der erste Tag der Leistungserbringung.

Alle Angebote von communication studio sind freibleibend. communication studio behält sich die jederzeitige Änderung der darin enthaltenen Angaben vor. Preislisten, Werbeaussendungen, etc. von communication studio stellen kein annahmefähiges Angebot dar.

  1. Vertragsparteien

communication studio ist berechtigt, alle nötigen Angaben über die Identität sowie die Rechts- und Geschäftsfähigkeit des Auftraggebers durch Vorlage von amtlichen Dokumenten wie Lichtbildausweise und Meldezettel, sowie den Nachweis für das Vorliegen einer Zeichnungs- oder Vertretungsbefugnis vom Auftraggeber zu fordern. Weiters hat der Auftraggeber auf Verlangen von communication studio eine Zustellanschrift und eine Zahlstelle im Inland bekannt zu geben sowie eine inländische Bankverbindung nachzuweisen. communication studio ist berechtigt, die Kreditwürdigkeit sowie andere Daten des Auftraggebers zu überprüfen.

Eine allenfalls erforderliche VergebĂĽhrung des Vertrages, insbesondere GebĂĽhren, Steuern und sonstige Abgaben (z.B. Anmeldung von Markennamen, etc.) hat der Auftraggeber alleine zu tragen.

Für etwaige Genehmigungen oder Bewilligungen privatrechtlicher oder öffentlich rechtlicher Natur, die zum Betrieb bzw. der Nutzung der Leistungen von communication studio notwendig sind, ist der Auftraggeber alleine verantwortlich, der auch alle Kosten dafür alleine zu tragen hat.

communication studio ist berechtigt, eine Anzahlung in angemessener Höhe zu verlangen und den Zahlungseingang dieser auch zur Bedingung der Vertragserfüllung zu machen.

  1. Leistungsumfang

In Prospekten, Anzeigen, Dokumentationen Produkt- und Leistungsbeschreibungen und ähnlichen Schriften enthaltene Angaben stellen nur Beschreibungen dar und enthalten keine Aussage über die genaue Beschaffenheit der Produkte und Leistungen. Die genaue Beschaffenheit der Produkte und Leistungen bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Dies gilt auch für Preisangaben oder Angaben zur Freigabe von Ergänzungen und Erweiterungen.

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung der Leistung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses die vom Auftraggeber auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu ĂĽberprĂĽfen und mit seinem Zustimmungsvermerk zu versehen ist, und den – allfälligen – sich hierauf beziehenden schriftlichen Vereinbarungen der Vertragsparteien, insbesondere ĂĽber zusätzliche Leistungen. Später auftretende Ă„nderungswĂĽnsche fĂĽhren zu gesonderten Termin- und Preisvereinbarungen. Bei Erweiterungen des Leistungsangebotes von communication studio wird der Auftraggeber nicht verständigt. Eine Erweiterungen des Leistungsangebotes von communication studio ohne entsprechenden Auftrag begrĂĽndet keinen Anspruch auf Anpassung bestehender Verträge. Gegen ein Aufgeld kann das erweitere Leistungsangebot von communication studio jedoch der erweitert werden.

Sollte sich im Zuge der Leistungserstellung herausstellen, dass die Ausführung des Auftrages gemäß Leistungsbeschreibung tatsächlich oder rechtlich unmöglich ist, wird communication studio dies dem Auftraggeber anzeigen. Ändert der Auftraggeber die Leistungsbeschreibung nicht dahingehend bzw. schafft die Voraussetzung, dass eine Ausführung möglich wird, kann communication studio vom Auftrag zurückzutreten. Die bis dahin für die Tätigkeit von communication studio angefallenen Arbeitsstunden, Kosten und Spesen sowie allfällige Abbaukosten sind vom Auftraggeber den allgemein gültigen Verrechnungssätzen von communication studio entsprechend zu ersetzen.

Ein Versand von Programmträgern, Dokumentationen und Leistungsbeschreibungen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Darüber hinaus vom Auftraggeber gewünschte Schulungen und Erklärungen werden gesondert in Rechnung gestellt. Versicherungen erfolgen nur auf Wunsch und Rechnung des Auftraggebers.

Die Durchführung der vertragsgegenständlichen Leistungen durch communication studio erfolgt, soweit nichts anderes vereinbart wurde, in den Geschäftsräumen von communication studio innerhalb der normalen Arbeitszeit. Erfolgt ausnahmsweise und auf Wunsch des Auftraggebers eine Leistungserbringung außerhalb der normalen Arbeitszeit oder an einem anderen Ort, werden die Mehrkosten gesondert in Rechnung gestellt. Die Auswahl des die vertragsgegenständlichen Leistungen erbringenden Mitarbeiters obliegt communication studio, die berechtigt ist, hierfür auch Dritte heranzuziehen.

Der Auftraggeber hat communication studio auch ohne deren ausdrückliche Auf­forderung alle für die Erfüllung des Auftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorzulegen und von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis zu geben, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Auftragserfüllung bekannt werden. Bei diesbezüglichem Verzug des Auftraggebers verlängert sich die Lieferfrist von communication studio um den Zeitraum des Verzuges.

Nicht vertraglich abgedeckte Leistungen, falls nicht explizit geregelt, sind:

  1. a)        Bereitstellung oder Beschaffung der für die Leistungserbringung notwendigen Daten,
    b)        Die Beseitigung von durch den Auftraggeber oder Dritter verursachten Fehlern,
    c)        Kosten für Fahrt, Aufenthalt und Wegzeit für die mit der Ausführung der Leistung beauftragten Personen von communication studio,
    d)        Verluste oder Schäden, die direkt oder indirekt durch Handlungen oder Unterlassungen bei der Bedienung durch den Auftraggeber oder Anwender entstehen.

communication studio ist berechtigt, den Auftrag ganz oder in Teilen an Dritte weiterzugeben, oder durch Dritte durchführen zu lassen.

  1. Entgelte

Sofern im Auftrag nicht anders vereinbart, gelten die im Auftrag angeführten Preise in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer und allfälligen Versandkosten.

Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtleistung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelung zurückzuhalten.

Die Kosten für Fahrt-, Tag- und Nächtigungsgelder werden dem Auftraggeber gesondert nach den jeweils gültigen Sätzen in Rechnung gestellt. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit.

Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten bzw. Arbeitsschritte umfassen, ist communication studio berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu legen.

communication studio ist berechtigt, bei nach Vertragsabschluß eintretenden Steigerungen von Lohn- und Materialkosten bzw. sonstigen Kosten und Abgaben, die Entgelte bei Dauerschuldverhältnissen entsprechend zu erhöhen und dem Auftraggeber im nächsten Abrechnungszeitraum anzulasten. Wenn die Steigerung 10% des vorherigen Entgeltes übersteigt, hat der Auftraggeber das Recht den Vertrag zum Ende des nächsten Abrechnungszeitraums zu kündigen.

Der Auftraggeber hat für eine reibungslose Zahlungsabwicklung zu sorgen und bei Bankeinzugszahlung für die jeweilige entsprechende Kontodeckung zu sorgen.  Etwaige mit der Zahlungsabwicklung verbundene Spesen trägt der Auftraggeber.

Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die Vertragserfüllung durch communication studio. Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungen berechtigt communication studio die laufende Leistungserbringung einzustellen und vom Vertrag zurückzutreten. Alle damit verbundenen Kosten sowie der Gewinnentgang sind vom Auftraggeber zu tragen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen im banküblichen Ausmaß von  12% p. a. verrechnet. communication studio ist berechtigt, alle Kosten, die communication studio durch nicht fristgerechte Zahlung des Auftraggebers entstehen, wie Mahnkosten, Rechtsanwaltskosten etc., in Rechnung zustellen.

Sofern nicht anders vereinbart, sind Zahlungen prompt bei Rechnungserhalt ohne Abzüge fällig. Die Verrechnungstermine ergeben sich aus Auftrag bzw. Bestellung. Im Zweifel können einmalige Kosten unmittelbar nach Vertragsabschluß bzw. Lieferung, laufende verbrauchsunabhängige Kosten monatlich im vorhinein, laufende verbrauchsabhängige Kosten monatlich im nachhinein, verrechnet werden.

Die Gegenverrechnung mit offenen Forderungen gegenĂĽber communication studio und die Einbehaltung von Zahlungen aufgrund behaupteter, aber von communication studio nicht anerkannter Forderungen des Auftraggebers, ist ausgeschlossen.

Rechte des Auftraggebers, seine vertraglichen Leistungen nach § 1052 ABGB zur Erwirkung oder Sicherstellung der Gegenleistung zu verweigern, sowie überhaupt seine gesetzlichen Zurückhaltungsrechte sind ausgeschlossen.

Eine Forderung gilt als anerkannt, wenn der Auftraggeber Rechnungen nicht innerhalb eines Monats ab Zugangsdatum schriftlich widerspricht. Gelieferte Waren und Leistungen stehen bis zur vollständigen Bezahlung im uneingeschränkten Eigentum von communication studio.

Sollten keine Preise für Leistungen schriftlich vereinbart sein, kommen die Verrechnungssätze von communication studio zur Anwendung und werden dem Auftraggeber nach Stunden je nach Art der Leistung verrechnet. Der Auftraggeber bestätigt mit der Auftragserteilung diese Verrechnungssätze erhalten, gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben. Die Verrechnungssätze von communication studio können unter www.communication-studio.com/rechliches/verrechnungssaetze einsehen werden.

  1. Daten und Unterlagen des Auftraggebers

Alle vom Auftraggeber gelieferten Materialien wie Grafiken, Texte, Datenträger, Daten und andere Angaben zur Vertragserfüllung, müssen in einem für diese geeigneten Zustand sein. communication studio ist nicht verpflichtet, übergebene Materialien auf ihren logischen Gehalt (Richtigkeit, Vollständigkeit, etc.) zu prüfen. Ergeben sich Mehrarbeiten von communication studio, die auf fehlerhaftem Material oder aus anderen Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, herrühren, so werden diese zu den jeweils gültigen Sätzen, zusätzlich zum vereinbarten Entgelt, verrechnet.

Falls nicht explizit anderes vereinbart, wird der Auftraggeber folgende Datenformate verwenden:

  1. a)        .tiff, .jpg, für Grafiken
    b)        .eps für Logos und andere skalierbare Grafiken
    c)        .txt, .doc für Texte
    d)        .avi, .mpg für Videos
    e)        .aiff, .wav für Ton und Musik

    1. Liefertermin / Bereitstellungstermin

    communication studio ist bestrebt, die vereinbarten Termine der Erfüllung (Fertigstellung) möglichst genau einzuhalten.

    Die angestrebten ErfĂĽllungstermine können nur dann eingehalten werden, wenn der Auftraggeber zu den von communication studio angegebenen Terminen alle notwendigen Arbeiten und Unterlagen vollständig, insbesondere die von ihm akzeptierte Leistungsbeschreibung sinngemäß lt. Punkt 5. und 7. zur VerfĂĽgung stellt und seiner Mitwirkungsverpflichtung im erforderlichen AusmaĂź nachkommt. Lieferverzögerungen und Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben und Informationen bzw. zu VerfĂĽgung gestellte Unterlagen entstehen, sind von communication studio nicht zu vertreten und können nicht zum Verzug von communication studio fĂĽhren. Daraus resultierende Mehrkosten trägt der Auftraggeber. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die communication studio die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hiezu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Leitungsnetz im Bereich von Kommunikationsdienstleistungsfirmen u.s.w. – auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterauftragnehmern von communication studio oder deren Unterlieferanten, Unterauftragnehmern auftreten hat communication studio auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Liefer- und

    Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die communication studio die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen communication studio, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Verzögerung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben. Bei Ausfällen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereiches von communication studio liegenden Störung erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten.

    Bei Aufträgen, über teilbare Leistungen, ist communication studio berechtigt, Teillieferungen durchzuführen und Teilrechnungen zu legen.

    1. Vertragsdauer

    Zwischen den Vertragspartnern abgeschlossene Verträge über Dauerschuldverhältnisse sind auf unbestimmte Zeit oder die im Auftrag oder Bestellung angegebene bestimmte Zeit abgeschlossen. Im letzteren Fall verlängert sich das Vertragsverhältnis automatisch jeweils um die ursprüngliche Vertragsdauer, sofern es nicht von einem Teil per eingeschriebenen Brief unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist aufgekündigt wird.

    Der Auftraggeber wird ausdrücklich darauf verwiesen, dass bei Beendigung des Vertragsverhältnisses aus welchem Grunde immer communication studio zur Fortsetzung der vereinbarten Dienstleistung nicht mehr verpflichtet ist. communication studio ist daher zum Löschen gespeicherter oder abrufbereit gehaltener Inhaltsdaten berechtigt. Der rechtzeitige Abruf solcher Inhaltsdaten vor Beendigung des Vertragsverhältnisses liegt daher in der alleinigen Verantwortung des Auftraggebers. Aus der Löschung kann der Auftraggeber daher keinerlei Ansprüche communication studio gegenüber ableiten.

    1. Auflösung aus wichtigem Grund/Sperre

    Zur sofortigen Vertragsauflösung bzw. Leistungsunterbrechung bzw. -abschaltung ist communication studio insbesondere dann berechtigt, wenn ihr das Fortführen des Vertragsverhältnisses durch den Auftraggeber oder ihm zurechenbarer Personen unzumutbar gemacht wird. Vor allem wenn:

    1. a)        der Auftraggeber gegen diese AGB oder eine sonstige wesentliche Bestimmung des Vertrages verstößt;
      b)        der Auftraggeber bei Vertragsabschluss unrichtige Angaben macht;
      c)        der Auftraggeber mit fälligen Zahlungen trotz Mahnung auf schriftlichem oder elektronischem Wege unter Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen ganz oder auch nur teilweise in Verzug ist;
      d)         der Auftraggeber einen außergerichtlichen Ausgleich beantragt oder über das Vermögen des Auftraggebers ein Ausgleichs-, Konkurs- oder Vorverfahren oder eine Gesamtexekution eröffnet oder bewilligt wird oder die Eröffnung eines derartigen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird;
      e)        die Ausführung der Lieferung bzw. der Beginn oder die Weiterführung der Leistung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, unmöglich oder trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist weiter verzögert wird;Die Entscheidung zwischen einerseits Vertragsauflösung, bloßer Dienstunterbrechung andererseits, liegt im freien Ermessen von communication studio.

      Bei bloĂźer Dienstunterbrechung kann sobald er Auftraggeber die Kosten der Wiederaufnahme des Dienstes – diese trägt ausschlieĂźlich der Auftraggeber – ersetzt hat, und der Grund fĂĽr die Dienstunterbrechung beseitigt wurde, nach MaĂźgabe von communication studio die Wiederaufnahme der Leistung erfolgen. Sollte die Sperre durch den Auftraggeber zu verantworten sein, entbindet ihn dies nicht von der Zahlung der Entgelte.

      1. Urheberrecht und Nutzung

      Der Auftraggeber ist verpflichtet, dafĂĽr Sorge zu tragen, dass die Leistungen von communication studio nur fĂĽr den jeweils vereinbarten Auftragszweck Verwendung finden.

      Alle Urheberrechte an den vereinbarten Leistungen (Ideen, Dokumentationen etc.) stehen ausschließlich communication studio bzw. deren Lizenzgebern zu. Der Auftraggeber erhält bloß das Recht, den Vertragsgegenstand nach Bezahlung des vereinbarten Entgelts ausschließlich zu eigenen Zwecken zu verwenden. Durch die Mitwirkung des Auftraggebers bei der Herstellung der Leistung werden keine Rechte, über die im gegenständlichen Vertrag festgelegte Nutzung hinaus, erworben.

      Urheberrechtlich geschützte Leistungen dürfen weder im Original noch bei der Reproduktion ohne Genehmigung von communication studio geändert werden. Nachahmungen, welcher Art auch immer, sind unzulässig.

      Bei urheberrechtlich geschützten Leistungen von communication studio, deren Nutzungsumfang bei Vertragsabschluß noch nicht feststeht, oder die als Handelsobjekt im geschäftlichen Verkehr zur unbeschränkten Nutzung geeignet sind, besteht das Entgelt aus zwei Teilen: zum einen als Honorar für die Ausarbeitung im Original und zum zweiten als Vergütung für die unbeschränkte Übertragung der Nutzungsrechte (Copyright).

      Ist bei Vertragsabschluß die Vergütung für die uneingeschränkte Übertragung aller Nutzungsrechte nicht ausdrücklich festgelegt worden, so stellt im Zweifel das vereinbarte Honorar lediglich das Entgelt für die Ausarbeitung der in Auftrag gegebenen Leistungen dar.

      communication studio ist zur Anbringung seines Firmenwortlautes und/oder Logos einschließlich des dazugehörigen Corporate Design auf jedem von ihm entworfenen und ausgeführten Leistungen in angemessener Größe berechtigt.

      communication studio ist berechtigt, den Vertragsgegenstand im Original oder auch abgeändert zu Werbezwecken und/oder als Referenz in communication studio Drucksorten und anderen communication studio Materialen und/oder auf der communication studio Website zu verwenden und/oder öffentlich vorzuführen und von der Website des Auftraggeber zu Werbezwecken einen Link auf die Site von communication studio zu legen.

      Alle Rechte an von communication studio eingebrachten und verwirklichten oder auch nicht verwirklichten Ideen, Entwürfen und Konzepten bleiben exklusiv bei communication studio, diese stellen anvertraute Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse i.S.d. UWG dar.

      Der Auftraggeber haftet fĂĽr die urheber- und wettbewerbsrechtliche Unbedenklichkeit der vom Auftraggeber zur VerfĂĽgung gestellten Inhalte, und verpflichtet sich, communication studio von AnsprĂĽchen Dritter aus der Verletzung von Schutzrechten frei und schad- und klaglos zu halten

      1. Besondere Verpflichtungen des Auftraggebers

      Der Auftraggeber wird insbesondere  auf die Vorschriften des Pornografiegesetzes, BGBl. 1950/97 idgF., das Verbotsgesetz vom 8. 5. 1945 StGBl. idgF. und die einschlägigen strafgesetzlichen Vorschriften hingewiesen, wonach die Vermittlung, Verbreitung und Ausstellung bestimmter Inhalte gesetzlichen Beschränkungen unterliegt bzw. untersagt ist. Der Auftraggeber verpflichtet sich, diese sowie alle einschlägigen Rechtsvorschriften zu beachten und gegenüber communication studio die alleinige Verantwortung für die Einhaltung aller relevanten Rechtsvorschriften zu übernehmen.  Der Auftraggeber verpflichtet sich, communication studio schad- und klaglos zu halten, falls letztere wegen vom Auftraggeber in Verkehr gebrachten Inhalten zivil- oder strafrechtlich, gerichtlich oder außergerichtlich in Anspruch genommen wird, insbesondere durch Privatanklagen wegen übler Nachrede, Beleidigung oder Kreditschädigung (§§ 111, 115, 152 StGB), durch Verfahren nach dem Mediengesetz, dem Urheberrechtsgesetz, dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb oder wegen zivilrechtlicher Ehrenbeleidigung und/oder Kreditschädigung (§ 1330 ABGB). Wird communication studio entsprechend in Anspruch genommen, so steht ihr allein die Entscheidung zu, wie sie darauf reagiert, ohne dass der für den Inhalt verantwortliche Auftraggeber den Einwand unzureichender Rechtsverteidigung erheben könnte.

      Ebenso verpflichtet sich der Auftraggeber, die Bestimmungen des Jugendschutzes einzuhalten. Der Auftraggeber nimmt weiters die Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes BGBl 1997 i.d.g.F. und die darin festgelegten Pflichten der Inhaber von Endgeräten zur Kenntnis. Er verpflichtet sich zur Einhaltung der Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes und der einschlägigen fernmelderechtlichen Normen sowie sämtlicher anderer gesetzlicher Bestimmungen.

      Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Einhaltung der Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes und der einschlägigen fernmelderechtlichen Normen, insbesondere der Unterlassung der Verwendung von Telekommunikationsanlagen für anzeigepflichtige Dienste ohne vorherige Anzeige, konzessionspflichtige Dienste oder durch andere Rechtsvorschriften unterworfene Nutzungen.

      Der Auftraggeber verpflichtet sich überhaupt, die vertraglichen Leistungen in keiner Weise so zu gebrauchen, dass sie zur Beeinträchtigung Dritter führen, oder für communication studio oder andere sicherheits- oder betriebsgefährdend sind. Verboten sind demnach insbesondere unerbetenes Werben und Spaming (aggressives Direct-Mailing via E-Mail) oder jede Benutzung der Leistung zur Übertragung von Drohungen, Obszönitäten oder Belästigungen. Der Auftraggeber verpflichtet sich weiters bei sonstigem Schadenersatz, communication studio unverzüglich und vollständig zu informieren, falls der Auftraggeber aus der Verwendung der vertragsgegenständlichen Dienste gerichtlich oder außergerichtlich in Anspruch genommen wird.

      1. Gewährleistung

      Sollte communication studio zur Erstellung eines Werkes verpflichtet sein, so wird communication studio nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen für Mängel am Werk einstehen:

      Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Monat ab Leistungserbringung.

      Der Auftraggeber hat allfällige Mängel innerhalb von drei Tagen ab Leistungserbringung oder allenfalls zur Korrektur übersandten Unterlagen (Vor- und Zwischenerzeugnisse, Skizzen, Bürstenabzüge usw.) per eingeschriebenen Brief schriftlich und begründet geltend zu machen. Andernfalls oder im Falle einer unbegründeten Mängelrüge gilt die Leistung von communication studio als genehmigt.

      Verbesserbare Mängel werden nach dem Ermessen von communication studio entweder durch Verbesserung oder Ersatzlieferung behoben. Verbesserung und Ersatzlieferung haben Vorrang vor Preisminderung oder Wandlung. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Auftraggeber communication studio alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht.

      Die Beweislastumkehr gemäß § 924 ABGB zu Lasten der Agentur ist ausgeschlossen. Das Vorliegen des Mangels im Übergabezeitpunkt, der Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge sind vom Kunden zu beweisen.

      Bei ungerechtfertigten Mängelrügen werden die hierdurch verursachten Kosten entsprechend den Verrechnungssätzen von communication studio in Rechnung gestellt.

      Eine Divergenz zwischen den subjektiven, (insbesondere ästhetischen) Empfindungen des Auftraggebers und der von communication studio erbrachten Leistung (Grafiken, Entwürfe, Konzept, usw.) begründet keinen Mangel und berechtigt den Auftraggeber nicht dazu, seine Leistung zurückhalten.

      Für Leistungen die durch den Auftraggeber oder Dritte nachträglich verändert werden, entfällt jegliche Gewährleistung durch communication studio.

      Soweit Gegenstand des Auftrages die Änderung oder Ergänzung bereits bestehender Leistungen ist, bezieht sich die Gewährleistung nur auf die Änderung oder Ergänzung. Die Gewährleistung für die ursprüngliche Leistung lebt dadurch nicht wieder auf.

      1. Haftung

      communication studio haftet nur für krass grobe Fahrlässigkeit oder Verschulden.

      communication studio übernimmt insb keine Haftung für Schäden, die durch eine nicht erteilte, aber erforderliche fernmeldebehördliche Bewilligung oder andere behördliche Genehmigungen oder durch erforderliche, aber nicht erteilte privatrechtliche Zustimmung oder Genehmigungen Dritter entstehen.

      communication studio haftet nicht für Inhalt, Richtigkeit und Vollständigkeit u.s.w. übermittelter oder abgefragter Daten und für Daten, die über communication studio erreichbar sind. Insbesondere ist communication studio nicht verpflichtet, die Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen. Sollten Dritte communication studio wegen möglicher Rechtsverstöße in Anspruch nehmen, die aus den Inhalten des Auftraggebers resultieren, verpflichtet sich der Auftraggeber, communication studio schad- und klaglos zu halten und communication studio die Kosten zu ersetzen, die

      diesem wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen. communication studio betreibt die Dienste unter dem Gesichtspunkt höchstmöglicher Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit. communication studio übernimmt jedoch keine Gewähr dafür, dass diese Dienste ohne Unterbrechung zugänglich sind, dass die gewünschten Verbindungen immer hergestellt bzw. bereitgestellt werden können oder dass gespeicherte Daten unter allen Gegebenheiten erhalten bleiben.

      FĂĽr Entgeltforderungen, die durch die Inanspruchnahme von Leistungen durch Dritte entstanden sind, haftet der Auftraggeber.

      1. Loyalität

      Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie werden jede Abwerbung und Beschäftigung, auch über Dritte, von Mitarbeitern des anderen Vertragspartners, die an der Realisierung der Aufträge gearbeitet haben, während der Dauer des Vertrages und 12 Monate nach Beendigung des Vertrages unterlassen. Der dagegen verstoßende Vertragspartner ist verpflichtet, pauschalierten Schadenersatz in der Höhe eines Jahresgehaltes des Mitarbeiters zu zahlen.

      1. Datenschutz, Geheimhaltung

      communication studio wird personenbezogene Stammdaten des Auftraggebers speichern und automationsunterstützt verarbeiten und bei Beendigung des Vertragsverhältnisses löschen, soweit nicht eine weitere Speicherung zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen von communication studio nötig ist. Gemäß § 96 TKG kann communication studio ein öffentliches Teilnehmerverzeichnis mit Vor- und Familiennamen, akademischen Grad, Firma, Adresse und Internet-Adresse erstellen. Auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch des Teilnehmers hat diese Eintragung ganz oder teilweise zu unterbleiben. Der  Auftraggeber gestattet communication studio darüber hinaus die Aufnahme seiner Namen bzw. Firma in eine Referenzliste.

      Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass communication studio nicht verpflichtet bzw. nicht berechtigt ist, für den Auftraggeber bestimmte Inhaltsdaten auf unbegrenzt bestimmte Zeit zu speichern oder abrufbereit zu halten. Ruft der Auftraggeber solche Daten innerhalb von 5 Werktagen nicht ab, so kann communication studio keine Haftung für die weitere Abrufbarkeit übernehmen. Der Auftraggeber hat daher stets für den regelmäßigen Abruf seiner Daten zu sorgen.

      communication studio verpflichtet sich, von seinen Mitarbeitern in Ergänzung zu den Bestimmungen des § 15 DSG vertraglich die ausdrückliche Zusicherung einzuholen, über alle Tatsachen, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, gleichviel, ob es sich dabei um den Auftraggeber selbst oder seine Geschäftsverbindungen handelt, es sei denn, dass der Auftraggeber communication studio schriftlich von dieser Schweigepflicht entbindet oder zwingende Vorschriften entgegenstehen. Sind bei der Erfüllung eines Auftrages besondere gesetzliche oder vertragliche Verschwiegenheitspflichten, die der Auftraggeber zu beachten hat, von communication studio einzuhalten, so ist dies bei Auftragserteilung schriftlich communication studio mitzuteilen.

      1. Datensicherheit / Datenverarbeitung

      communication studio wird alle technischen möglichen und zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um die bei ihr gespeicherten Daten zu schützen. Sollte es einem Dritten auf rechtswidrige Art und Weise gelingen, bei communication studio gespeicherte Daten in seine Verfügungsgewalt zu bringen bzw. diese weiter zu verwenden, so haftet communication studio dem Auftraggeber gegenüber nur bei vorsätzlichem oder krass grob fahrlässigem Verhalten.

      Hinsichtlich der Verpflichtung zur Richtigstellung und Löschung von Daten sind die Regelungen der §§ 12, 26 und 27 DSG zur Anwendung zu bringen, es sei denn, es ist anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart.

      communication studio verpflichtet sich, Vorsorge zu treffen, dass der Auftraggeber seiner Auskunftspflicht laut §§ 11 und 25 DSG nachkommen kann. Die dazu notwendigen Aufträge des Auftraggebers sind schriftlich an communication studio weiterzugeben. Sofern für solche Auskunftsarbeiten kein Preis vereinbart wurde, ist nach tatsächlichem Aufwand an den Auftraggeber zu verrechnen.

      communication studio ist verpflichtet, Datenträger, Originalbelege, Auswertungen und sonstige Unterlagen bis zur nächsten Verarbeitung, längstens aber vier Wochen, aufzubewahren. Bei Beendigung des Vertrages längstens 60 Tage.

      1. Schlussbestimmungen

      Es gilt materielles österreichisches Recht mit Ausnahme von Kollisions-, Verweisungsnormen und UN-Kaufrecht. Die Vertragssprache ist Deutsch. Für sämtliche Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung, so auch der Wirksamkeit dieser Gerichtsstandvereinbarung, vereinbaren die Vertragsparteien als ausschließlichen Gerichtsstand das jeweils sachlich zuständige Gericht am Sitz von communication studio.

      Sämtliche Vereinbarungen, nachträgliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden usw. bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Mündliche Zusagen oder Nebenabreden bestehen nicht. Zur Gültigkeit von mündlichen Erklärungen welcher Art auch immer ist unabdingbar die schriftliche Bestätigung durch communication studio erforderlich. Schweigen oder sonstigem Untätigbleiben von communication studio kann kein wie immer gearteter Erklärungsinhalt, so insbesondere keine Zustimmung, beigemessen werden.

      Sollten Bestimmungen dieser AGB unwirksam, ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit, Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Diesfalls gilt eine dieser Bestimmungen im wirtschaftlichen Ergebnis möglichst nahe kommende und nicht unwirksame, ungültige oder undurchsetzbare Bestimmung als vereinbart.

      Mitteilungen an den Auftraggeber gelten als zugegangen, sofern sie an die zuletzt bekannte Zustell- oder Rechnungsanschrift abgeschickt wurden. Erklärungen an communication studio sind an den jeweiligen Sitz des Unternehmens zu richten. Werden Erklärungen auf elektronische oder sonstige Weise an communication studio übersandt, gelten diese erst mit tatsächlicher Kenntnisnahme durch communication studio als zugegangen. Die Beweislast für den Zugang trifft den Auftraggeber.

      Änderungen der AGB sowie anderer AGB (z.B.: AGB für Webshop etc.) können von communication studio vorgenommen werden und sind auch für bestehende Vertragsverhältnisse wirksam. Die jeweils gültigen AGB werden auf der Website von communication studio unter www.communication-studio.com/agb kundgemacht.

      Änderungen der AGB und der Entgelte werden dem Auftraggeber schriftlich (per E-Mail) mitgeteilt. Die Änderungen gelten als akzeptiert, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 30 Tagen einlangend nach Aussendung der Mitteilung schriftlich (per E-Mail) den Vertrag mit Wirksamwerden der Änderung kündigt. Dieses außerordentliche Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, falls die Änderung nicht zum Nachteil des Auftraggebers erfolgt oder Entgelte gemäß einem vereinbarten Index angepasst werden. Die Kündigung wird wirkungslos, falls sich communication studio innerhalb von vier Wochen ab Zugang der Kündigung bereit erklärt, gegenüber dem Auftraggeber auf die Änderung zu verzichten.

      Wien, Mai 2008