a)       der Auftraggeber gegen diese AGB oder eine sonstige wesentliche Bestimmung des Vertrages verstößt;
b)Â Â Â Â Â Â Â der Auftraggeber bei Vertragsabschluss unrichtige Angaben macht;
c)       der Auftraggeber mit fälligen Zahlungen trotz Mahnung auf schriftlichem oder elektronischem Wege unter Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen ganz oder auch nur teilweise in Verzug ist;
d)        der Auftraggeber einen außergerichtlichen Ausgleich beantragt oder über das Vermögen des Auftraggebers ein Ausgleichs-, Konkurs- oder Vorverfahren oder eine Gesamtexekution eröffnet oder bewilligt wird oder die Eröffnung eines derartigen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird;
e)       die Ausführung der Lieferung bzw. der Beginn oder die Weiterführung der Leistung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, unmöglich oder trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist weiter verzögert wird;Die Entscheidung zwischen einerseits Vertragsauflösung, bloßer Dienstunterbrechung andererseits, liegt im freien Ermessen von communication studio.
Bei bloßer Dienstunterbrechung kann sobald er Auftraggeber die Kosten der Wiederaufnahme des Dienstes – diese trägt ausschließlich der Auftraggeber – ersetzt hat, und der Grund für die Dienstunterbrechung beseitigt wurde, nach Maßgabe von communication studio die Wiederaufnahme der Leistung erfolgen. Sollte die Sperre durch den Auftraggeber zu verantworten sein, entbindet ihn dies nicht von der Zahlung der Entgelte.
- Urheberrecht und Nutzung
Der Auftraggeber ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die Leistungen von communication studio nur für den jeweils vereinbarten Auftragszweck Verwendung finden.
Alle Urheberrechte an den vereinbarten Leistungen (Ideen, Dokumentationen etc.) stehen ausschließlich communication studio bzw. deren Lizenzgebern zu. Der Auftraggeber erhält bloß das Recht, den Vertragsgegenstand nach Bezahlung des vereinbarten Entgelts ausschließlich zu eigenen Zwecken zu verwenden. Durch die Mitwirkung des Auftraggebers bei der Herstellung der Leistung werden keine Rechte, über die im gegenständlichen Vertrag festgelegte Nutzung hinaus, erworben.
Urheberrechtlich geschützte Leistungen dürfen weder im Original noch bei der Reproduktion ohne Genehmigung von communication studio geändert werden. Nachahmungen, welcher Art auch immer, sind unzulässig.
Bei urheberrechtlich geschützten Leistungen von communication studio, deren Nutzungsumfang bei Vertragsabschluß noch nicht feststeht, oder die als Handelsobjekt im geschäftlichen Verkehr zur unbeschränkten Nutzung geeignet sind, besteht das Entgelt aus zwei Teilen: zum einen als Honorar für die Ausarbeitung im Original und zum zweiten als Vergütung für die unbeschränkte Übertragung der Nutzungsrechte (Copyright).
Ist bei Vertragsabschluß die Vergütung für die uneingeschränkte Übertragung aller Nutzungsrechte nicht ausdrücklich festgelegt worden, so stellt im Zweifel das vereinbarte Honorar lediglich das Entgelt für die Ausarbeitung der in Auftrag gegebenen Leistungen dar.
communication studio ist zur Anbringung seines Firmenwortlautes und/oder Logos einschließlich des dazugehörigen Corporate Design auf jedem von ihm entworfenen und ausgeführten Leistungen in angemessener Größe berechtigt.
communication studio ist berechtigt, den Vertragsgegenstand im Original oder auch abgeändert zu Werbezwecken und/oder als Referenz in communication studio Drucksorten und anderen communication studio Materialen und/oder auf der communication studio Website zu verwenden und/oder öffentlich vorzuführen und von der Website des Auftraggeber zu Werbezwecken einen Link auf die Site von communication studio zu legen.
Alle Rechte an von communication studio eingebrachten und verwirklichten oder auch nicht verwirklichten Ideen, Entwürfen und Konzepten bleiben exklusiv bei communication studio, diese stellen anvertraute Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse i.S.d. UWG dar.
Der Auftraggeber haftet für die urheber- und wettbewerbsrechtliche Unbedenklichkeit der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Inhalte, und verpflichtet sich, communication studio von Ansprüchen Dritter aus der Verletzung von Schutzrechten frei und schad- und klaglos zu halten
- Besondere Verpflichtungen des Auftraggebers
Der Auftraggeber wird insbesondere auf die Vorschriften des Pornografiegesetzes, BGBl. 1950/97 idgF., das Verbotsgesetz vom 8. 5. 1945 StGBl. idgF. und die einschlägigen strafgesetzlichen Vorschriften hingewiesen, wonach die Vermittlung, Verbreitung und Ausstellung bestimmter Inhalte gesetzlichen Beschränkungen unterliegt bzw. untersagt ist. Der Auftraggeber verpflichtet sich, diese sowie alle einschlägigen Rechtsvorschriften zu beachten und gegenüber communication studio die alleinige Verantwortung für die Einhaltung aller relevanten Rechtsvorschriften zu übernehmen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, communication studio schad- und klaglos zu halten, falls letztere wegen vom Auftraggeber in Verkehr gebrachten Inhalten zivil- oder strafrechtlich, gerichtlich oder außergerichtlich in Anspruch genommen wird, insbesondere durch Privatanklagen wegen übler Nachrede, Beleidigung oder Kreditschädigung (§§ 111, 115, 152 StGB), durch Verfahren nach dem Mediengesetz, dem Urheberrechtsgesetz, dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb oder wegen zivilrechtlicher Ehrenbeleidigung und/oder Kreditschädigung (§ 1330 ABGB). Wird communication studio entsprechend in Anspruch genommen, so steht ihr allein die Entscheidung zu, wie sie darauf reagiert, ohne dass der für den Inhalt verantwortliche Auftraggeber den Einwand unzureichender Rechtsverteidigung erheben könnte.
Ebenso verpflichtet sich der Auftraggeber, die Bestimmungen des Jugendschutzes einzuhalten. Der Auftraggeber nimmt weiters die Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes BGBl 1997 i.d.g.F. und die darin festgelegten Pflichten der Inhaber von Endgeräten zur Kenntnis. Er verpflichtet sich zur Einhaltung der Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes und der einschlägigen fernmelderechtlichen Normen sowie sämtlicher anderer gesetzlicher Bestimmungen.
Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Einhaltung der Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes und der einschlägigen fernmelderechtlichen Normen, insbesondere der Unterlassung der Verwendung von Telekommunikationsanlagen für anzeigepflichtige Dienste ohne vorherige Anzeige, konzessionspflichtige Dienste oder durch andere Rechtsvorschriften unterworfene Nutzungen.
Der Auftraggeber verpflichtet sich überhaupt, die vertraglichen Leistungen in keiner Weise so zu gebrauchen, dass sie zur Beeinträchtigung Dritter führen, oder für communication studio oder andere sicherheits- oder betriebsgefährdend sind. Verboten sind demnach insbesondere unerbetenes Werben und Spaming (aggressives Direct-Mailing via E-Mail) oder jede Benutzung der Leistung zur Übertragung von Drohungen, Obszönitäten oder Belästigungen. Der Auftraggeber verpflichtet sich weiters bei sonstigem Schadenersatz, communication studio unverzüglich und vollständig zu informieren, falls der Auftraggeber aus der Verwendung der vertragsgegenständlichen Dienste gerichtlich oder außergerichtlich in Anspruch genommen wird.
- Gewährleistung
Sollte communication studio zur Erstellung eines Werkes verpflichtet sein, so wird communication studio nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen für Mängel am Werk einstehen:
Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Monat ab Leistungserbringung.
Der Auftraggeber hat allfällige Mängel innerhalb von drei Tagen ab Leistungserbringung oder allenfalls zur Korrektur übersandten Unterlagen (Vor- und Zwischenerzeugnisse, Skizzen, Bürstenabzüge usw.) per eingeschriebenen Brief schriftlich und begründet geltend zu machen. Andernfalls oder im Falle einer unbegründeten Mängelrüge gilt die Leistung von communication studio als genehmigt.
Verbesserbare Mängel werden nach dem Ermessen von communication studio entweder durch Verbesserung oder Ersatzlieferung behoben. Verbesserung und Ersatzlieferung haben Vorrang vor Preisminderung oder Wandlung. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Auftraggeber communication studio alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht.
Die Beweislastumkehr gemäß § 924 ABGB zu Lasten der Agentur ist ausgeschlossen. Das Vorliegen des Mangels im Übergabezeitpunkt, der Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge sind vom Kunden zu beweisen.
Bei ungerechtfertigten Mängelrügen werden die hierdurch verursachten Kosten entsprechend den Verrechnungssätzen von communication studio in Rechnung gestellt.
Eine Divergenz zwischen den subjektiven, (insbesondere ästhetischen) Empfindungen des Auftraggebers und der von communication studio erbrachten Leistung (Grafiken, Entwürfe, Konzept, usw.) begründet keinen Mangel und berechtigt den Auftraggeber nicht dazu, seine Leistung zurückhalten.
Für Leistungen die durch den Auftraggeber oder Dritte nachträglich verändert werden, entfällt jegliche Gewährleistung durch communication studio.
Soweit Gegenstand des Auftrages die Änderung oder Ergänzung bereits bestehender Leistungen ist, bezieht sich die Gewährleistung nur auf die Änderung oder Ergänzung. Die Gewährleistung für die ursprüngliche Leistung lebt dadurch nicht wieder auf.
- Haftung
communication studio haftet nur für krass grobe Fahrlässigkeit oder Verschulden.
communication studio übernimmt insb keine Haftung für Schäden, die durch eine nicht erteilte, aber erforderliche fernmeldebehördliche Bewilligung oder andere behördliche Genehmigungen oder durch erforderliche, aber nicht erteilte privatrechtliche Zustimmung oder Genehmigungen Dritter entstehen.
communication studio haftet nicht für Inhalt, Richtigkeit und Vollständigkeit u.s.w. übermittelter oder abgefragter Daten und für Daten, die über communication studio erreichbar sind. Insbesondere ist communication studio nicht verpflichtet, die Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen. Sollten Dritte communication studio wegen möglicher Rechtsverstöße in Anspruch nehmen, die aus den Inhalten des Auftraggebers resultieren, verpflichtet sich der Auftraggeber, communication studio schad- und klaglos zu halten und communication studio die Kosten zu ersetzen, die
diesem wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen. communication studio betreibt die Dienste unter dem Gesichtspunkt höchstmöglicher Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit. communication studio übernimmt jedoch keine Gewähr dafür, dass diese Dienste ohne Unterbrechung zugänglich sind, dass die gewünschten Verbindungen immer hergestellt bzw. bereitgestellt werden können oder dass gespeicherte Daten unter allen Gegebenheiten erhalten bleiben.
Für Entgeltforderungen, die durch die Inanspruchnahme von Leistungen durch Dritte entstanden sind, haftet der Auftraggeber.
- Loyalität
Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie werden jede Abwerbung und Beschäftigung, auch über Dritte, von Mitarbeitern des anderen Vertragspartners, die an der Realisierung der Aufträge gearbeitet haben, während der Dauer des Vertrages und 12 Monate nach Beendigung des Vertrages unterlassen. Der dagegen verstoßende Vertragspartner ist verpflichtet, pauschalierten Schadenersatz in der Höhe eines Jahresgehaltes des Mitarbeiters zu zahlen.
- Datenschutz, Geheimhaltung
communication studio wird personenbezogene Stammdaten des Auftraggebers speichern und automationsunterstützt verarbeiten und bei Beendigung des Vertragsverhältnisses löschen, soweit nicht eine weitere Speicherung zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen von communication studio nötig ist. Gemäß § 96 TKG kann communication studio ein öffentliches Teilnehmerverzeichnis mit Vor- und Familiennamen, akademischen Grad, Firma, Adresse und Internet-Adresse erstellen. Auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch des Teilnehmers hat diese Eintragung ganz oder teilweise zu unterbleiben. Der Auftraggeber gestattet communication studio darüber hinaus die Aufnahme seiner Namen bzw. Firma in eine Referenzliste.
Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass communication studio nicht verpflichtet bzw. nicht berechtigt ist, für den Auftraggeber bestimmte Inhaltsdaten auf unbegrenzt bestimmte Zeit zu speichern oder abrufbereit zu halten. Ruft der Auftraggeber solche Daten innerhalb von 5 Werktagen nicht ab, so kann communication studio keine Haftung für die weitere Abrufbarkeit übernehmen. Der Auftraggeber hat daher stets für den regelmäßigen Abruf seiner Daten zu sorgen.
communication studio verpflichtet sich, von seinen Mitarbeitern in Ergänzung zu den Bestimmungen des § 15 DSG vertraglich die ausdrückliche Zusicherung einzuholen, über alle Tatsachen, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, gleichviel, ob es sich dabei um den Auftraggeber selbst oder seine Geschäftsverbindungen handelt, es sei denn, dass der Auftraggeber communication studio schriftlich von dieser Schweigepflicht entbindet oder zwingende Vorschriften entgegenstehen. Sind bei der Erfüllung eines Auftrages besondere gesetzliche oder vertragliche Verschwiegenheitspflichten, die der Auftraggeber zu beachten hat, von communication studio einzuhalten, so ist dies bei Auftragserteilung schriftlich communication studio mitzuteilen.
- Datensicherheit / Datenverarbeitung
communication studio wird alle technischen möglichen und zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um die bei ihr gespeicherten Daten zu schützen. Sollte es einem Dritten auf rechtswidrige Art und Weise gelingen, bei communication studio gespeicherte Daten in seine Verfügungsgewalt zu bringen bzw. diese weiter zu verwenden, so haftet communication studio dem Auftraggeber gegenüber nur bei vorsätzlichem oder krass grob fahrlässigem Verhalten.
Hinsichtlich der Verpflichtung zur Richtigstellung und Löschung von Daten sind die Regelungen der §§ 12, 26 und 27 DSG zur Anwendung zu bringen, es sei denn, es ist anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart.
communication studio verpflichtet sich, Vorsorge zu treffen, dass der Auftraggeber seiner Auskunftspflicht laut §§ 11 und 25 DSG nachkommen kann. Die dazu notwendigen Aufträge des Auftraggebers sind schriftlich an communication studio weiterzugeben. Sofern für solche Auskunftsarbeiten kein Preis vereinbart wurde, ist nach tatsächlichem Aufwand an den Auftraggeber zu verrechnen.
communication studio ist verpflichtet, Datenträger, Originalbelege, Auswertungen und sonstige Unterlagen bis zur nächsten Verarbeitung, längstens aber vier Wochen, aufzubewahren. Bei Beendigung des Vertrages längstens 60 Tage.
- Schlussbestimmungen
Es gilt materielles österreichisches Recht mit Ausnahme von Kollisions-, Verweisungsnormen und UN-Kaufrecht. Die Vertragssprache ist Deutsch. Für sämtliche Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung, so auch der Wirksamkeit dieser Gerichtsstandvereinbarung, vereinbaren die Vertragsparteien als ausschließlichen Gerichtsstand das jeweils sachlich zuständige Gericht am Sitz von communication studio.
Sämtliche Vereinbarungen, nachträgliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden usw. bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Mündliche Zusagen oder Nebenabreden bestehen nicht. Zur Gültigkeit von mündlichen Erklärungen welcher Art auch immer ist unabdingbar die schriftliche Bestätigung durch communication studio erforderlich. Schweigen oder sonstigem Untätigbleiben von communication studio kann kein wie immer gearteter Erklärungsinhalt, so insbesondere keine Zustimmung, beigemessen werden.
Sollten Bestimmungen dieser AGB unwirksam, ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit, Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Diesfalls gilt eine dieser Bestimmungen im wirtschaftlichen Ergebnis möglichst nahe kommende und nicht unwirksame, ungültige oder undurchsetzbare Bestimmung als vereinbart.
Mitteilungen an den Auftraggeber gelten als zugegangen, sofern sie an die zuletzt bekannte Zustell- oder Rechnungsanschrift abgeschickt wurden. Erklärungen an communication studio sind an den jeweiligen Sitz des Unternehmens zu richten. Werden Erklärungen auf elektronische oder sonstige Weise an communication studio übersandt, gelten diese erst mit tatsächlicher Kenntnisnahme durch communication studio als zugegangen. Die Beweislast für den Zugang trifft den Auftraggeber.
Änderungen der AGB sowie anderer AGB (z.B.: AGB für Webshop etc.) können von communication studio vorgenommen werden und sind auch für bestehende Vertragsverhältnisse wirksam. Die jeweils gültigen AGB werden auf der Website von communication studio unter www.communication-studio.com/agb kundgemacht.
Änderungen der AGB und der Entgelte werden dem Auftraggeber schriftlich (per E-Mail) mitgeteilt. Die Änderungen gelten als akzeptiert, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 30 Tagen einlangend nach Aussendung der Mitteilung schriftlich (per E-Mail) den Vertrag mit Wirksamwerden der Änderung kündigt. Dieses außerordentliche Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, falls die Änderung nicht zum Nachteil des Auftraggebers erfolgt oder Entgelte gemäß einem vereinbarten Index angepasst werden. Die Kündigung wird wirkungslos, falls sich communication studio innerhalb von vier Wochen ab Zugang der Kündigung bereit erklärt, gegenüber dem Auftraggeber auf die Änderung zu verzichten.
Wien, Mai 2008